Volksbegehren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Bundesministerin für Inneres hat dem Antrag auf Einleitung der Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen "Volksbegehren Demokratie Jetzt!" und "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" stattgegeben. Aus diesem Grund wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, den 15. April 2013, bis einschließlich Montag, den 22. April 2013, in die Texte der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.

Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (22.04.2013) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Aus übung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.

Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums im Gemeindeamt in Theiß, Obere Hauptstraße 1, auf. Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

  • Montag, 15. April 2013, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
  • Dienstag, 16. April 2013, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
  • Mittwoch, 17. April 2013, von 08:00 bis 16:00 Uhr, 
  • Donnerstag, 18. April 2013, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
  • Freitag, 19. April 2013, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
  • Samstag, 20. April 2013, von 10:00 bis 12:00 Uhr,
  • Sonntag, 21. April 2013, von 10:00 bis 12:00 Uhr,
  • Montag, 22. April 2013, von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Text Datei herunterladen: PDF"Demokratie Jetzt!" zum Herunterladen.

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20.02.2013