NÖ Landtagswahl 2013

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Am 3. März 2013 findet die Wahl des Niederösterreichischen Landtages statt. Bei dieser Wahl entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Landesparlamentes.

Die Wahlzeit in der Gemeinde Gedersdorf wurde mit 7.00 bis 14.00 Uhr festgesetzt.


Wahlkarten

Wenn Sie bei der Wahl nicht anwesend sein werden oder wegen Bettlägrigkeit nicht das Wahllokal aufsuchen können, können Sie die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden: 

  • schriftlich bis Mittwoch, dem 27. Februar 2013 um 12 Uhr, (der Postweg ist zu berücksichtigen) mit E-Mail, Telefax oder Brief. Wichtig ist, dass bei der schriftlichen Beantragung entweder die Reisepassnummer angeführt oder eine Kopie (bei Mails genügt ein Scan) eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen wird.
  • mündlich (d. h. persönlich beim Gemeindeamt) bis Freitag, 1. März 2013, 12:00 Uhr.

 Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Zeit sparen und Wahlkarte online beantragen
Bei Online-Antragstellung ohne elektronische Signatur erhalten Sie eine eingeschriebene Sendung. Das bedeutet aber, dass Sie diese gegebenenfalls vom Postamt abholen müssen falls der Briefträger Sie nicht zuhause antrifft.
Die andere Möglichkeit wäre die Antragstellung online mittels „Handy-Signatur“ auf dem Mobiltelefon oder einer e-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion. In diesem Fall wird Ihnen die Stimmkarte dann als Standard-Postsendung direkt in Ihren Briefkasten zugestellt. Ersparen Sie sich daher mühsame Weg- und Wartezeiten und nutzen Sie die Antragstellung mit Ihrer Handy-Signatur oder aktivierten e-card! Außerdem helfen Sie Ihrer Wohnsitzgemeinde damit Portokosten zu sparen.

zum Online - Wahlkartenantrag

Ausfolgung der Wahlkarte:

  • Persönliche Übernahme durch Antragsteller(in)
  • Ausfolgung an wahlberechtigten Ehepartner, eingetragenen Partner oder an Verwandte (Eltern/Kinder) möglich, wenn diese schriftlich bevollmächtigt  sind.  
  • Sonstigen Personen, die schriftlich bevollmächtigt sind, dürfen neben deren eigener   Wahlkarte nicht mehr als zwei Wahlkarten ausgefolgt werden  
  • Ansonsten eingeschriebene Zusendung.

Zustellung durch Gemeindeboten ist nicht zulässig!

Datei herunterladen: PDFVollmacht (bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und mit dem Wahlkartenantrag an das Gemeindeamt senden, wenn die Wahlkarte nicht persönlich abgeholt oder per Post zugestellt werden soll!)


Wichtig: Bei der Verwendung der Wahlkarte zur Briefwahl, muss die Briefwahlkarte spätestens am Tag der Wahl, also am 3. März 2013, um 6.30 Uhr, bei der  Gemeindewahlbehörde am Gemeindeamt einlangen.

Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann am Tag der Wahl zu den jeweiligen Öffnungszeiten auch in jedem NÖ Wahllokal erfolgen.

 

25.01.2013