GemeindeGedersdorf
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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Wenn Sie bei der Wahl nicht anwesend sein werden oder wegen Bettlägrigkeit nicht das Wahllokal aufsuchen können, können Sie die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Zeit sparen und Wahlkarte online beantragen Bei Online-Antragstellung ohne elektronische Signatur erhalten Sie eine eingeschriebene Sendung. Das bedeutet aber, dass Sie diese gegebenenfalls vom Postamt abholen müssen falls der Briefträger Sie nicht zuhause antrifft. Die andere Möglichkeit wäre die Antragstellung online mittels „Handy-Signatur“ auf dem Mobiltelefon oder einer e-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion. In diesem Fall wird Ihnen die Stimmkarte dann als Standard-Postsendung direkt in Ihren Briefkasten zugestellt. Ersparen Sie sich daher mühsame Weg- und Wartezeiten und nutzen Sie die Antragstellung mit Ihrer Handy-Signatur oder aktivierten e-card! Außerdem helfen Sie Ihrer Wohnsitzgemeinde damit Portokosten zu sparen.
zum Online - Wahlkartenantrag
Zustellung durch Gemeindeboten ist nicht zulässig!
Vollmacht (bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und mit dem Wahlkartenantrag an das Gemeindeamt senden, wenn die Wahlkarte nicht persönlich abgeholt oder per Post zugestellt werden soll!)
Wichtig: Bei der Verwendung der Wahlkarte zur Briefwahl, muss die Briefwahlkarte spätestens am Tag der Wahl, also am 3. März 2013, um 6.30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde am Gemeindeamt einlangen.
Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann am Tag der Wahl zu den jeweiligen Öffnungszeiten auch in jedem NÖ Wahllokal erfolgen.
25.01.2013